Allgemeine Bedingungen von suisentieri

1. Einschreibung und Bezahlung
Mit der Bestätigung eurer Einschreibung (elektronisch, schriftlich oder telefonisch) entsteht eine Vertragsverbindung zwischen euch und suisentieri.
Nachfolgent eurer Einschreibung, bekommt ihr eine schriftliche Einschreibungsbestätigung mit einer Anzahlung, die innert 10 Tagen vorgenommen werden soll.
Der restlicher Betrag ist 30 Tage vor dem Wanderungsdatum zu begleichen.
Im Falle von kurzfristigen Einschreibungen, ist der Gesamtbetrag sofort einzuzahlen, in jedem Fall vor Wanderungsbeginn. Wer sich bei Wanderungsbeginn in Verzug befindet, kann an der Tour nicht teinehmen.


2. Preise
Die Preise verstehen sich pro Person in schweizer Franken (Mwst. inbegriffen), im Falle von Übernachtungen, in Zweibettzimmer oder Mehrbettzimmer, beziehungsweise Schlafsaal.

3.Abmeldung der Einschreibung
3.1 Eurerseits
Die Abmeldung der Einschreibung ist nur dann gültig wenn sie schriftlich und rechtzeitig an suisentieri eingereicht wird. Als rechtzeitig versteht sich 61 Tage vor Tourbeginn. Als Zeitpunkt des Rücktritts gilt das Eingangsdatum bei suisentieri.
Wegen organisatorischen Gründen, wird für Tagestouren, kein Betrag rückerstattet.
Für alle andere Touren wird durch suisentieri ein Betrag von 50.00 CHF/Person für Betriebskosten einbehaltet, auch wenn ihr noch nicht im Besitz unserer schriftlichen Einschreibungsbestätigung seit.
Ferner, werden für unsere Kostendeckung, folgende Beträge in Prozentsätze des Gesamtbetrages der Tour einbehaltet:
60 bis 31 Tage vor Abreise    40%
30 bis 21 Tage vor Abreise    50%
20 bis 11 Tage vor Abreise    80%
10 bis 1 Tage/Tag vor Abreise    100%
Im Falle eines Unterbruchs wärend der Tour eurerseits, nimmt suisentieri keine Teilrückerstattung vor, für keinen Grund.

3.2 Annulierungskostenversicherung
Wir empfehlen euch eine Annulierungskostenversicherung im Falle einer Unmöglichkeit, durch zwingende Gründe, an die Tour oder am Trekking teilzunehmen. Diese Versicherung deckt die, im Pkt. 3.1, gelisteten Kosten, falls die unumgänglichen Gründe durch ein Ereignis entstanden sind, nach der Einschreibung an der Tour.
3.3 Durch suisentieri
Im Falle einer Annullierung der Tagestour oder des Trekkings durch ungenügende angemeldete Personen oder durch Gründe von höherer Gewalt, wird der gesamte, durch euch vorgenommener Betrag, rückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

4. Programmänderungen
Die Touren finden in der Regel bei jeder Witterung statt. Dennoch auch im euren Interesse, eignet sich suisentieri das Recht an, das Programm, den Zielort oder andere Leistungen, zu ändern (z.B. Übernachtungen oder Transportmittel) im Falle von unumgängliche Notwendigkeit. suisentieri verpflichtet sich alternative Lösungen zu finden mit gleichwertigem Inhalt. Mit eurer Einschreibung erklärt ihr euch einverstanden mit möglichen Programmänderungen. Eventuelle Mehr- oder Minderheitskosten werden euch verrechnet oder beziehungsweise rückerstattet. Falls die Kosten 10% höher liegen als original, habt ihr das Recht, den vollen Betrag der erfolgten Zahlung rückzuerstatten und vom Vertrag zurückzutreten.
Ferner, ist es der Tourenleiterin, Freiheit gegeben, Programmänderungen auch wärend der Tour oder dem Trekking vorzunehmen, falls die Wetterprognosen, die Schneeverhältnisse, die Überfüllung, die Fähigkeit der Teilnehmer oder die Sicherheit es fordern.


5. Zeiten
Mit jedem Programm erhaltet ihr die Anfangszeit und die Schlusszeit mit Ortsangaben der Tour oder des Trekkings.
Unsere Touren sind mit Fürsorge und Respekt der angebenen Zeiten organisiert, jedoch übernimmt suisentieri keine Verantwortung im Falle von ungünstigen Bedingungen, wie Wetterverhältnisse, Unfälle, Überfüllung, welche zu Verspätungen der angegebenen Zeiten führen können.


6. Teilnahmevoraussetzungen
Eine gute Gesundheit und eine gute physische Kondition, sowie eine geeignete Bergausrüstung, sind Voraussetzungen um an unsere Touren teilzunehmen.
Sollten jedoch Gesundheitsprobleme vorliegen, sind die Teilnehmer verplichtet suisentieri zu informieren und sich strikt an den Anweisungen der Tourenleiterin zu halten.
Im Falle von grosse Respektlosigkeit, nimmt sich suisentieri das Recht an, den oder die Teilnehmer/in von der Tour auszuschliessen, ohne jegliche Entschädigung.
Um organisatorische Probleme zu Vermeiden, für Mehrtagestouren oder Trekkings von mittlerem oder höherem Schwierigkeitsgrad, ist die Forderung durch suisentieri an den Teilnehmer eines Arztzeugnisses vorzuliegen möglich, mit der Bestätigung eines guten Gesundheitszustandes und die Tauglichkeit die Tour auszuüben.


7. Versicherungen
Jeder oder jedeTeinehmer/in ist verplichtet sich persönlich für eine  Unfallversicherung und eine Haftpflichtversicherung zu sorgen, da unsere Arrangements keinen Versicherungsschutz anbieten.
Wir raten euch eine umfassende Unfallversicherung mit Einschluss von Bergrisiken und Rettungskosten abzuschliessen, sowie eine Gönnerschaft bei der Schweizerischen Rettungsflugwacht zu unterschreiben.


8. Haftung und Schadenersatz
Die Tourenleiter/innen von suisentieri bieten euch eine grösstmögliche Sicherheit, dennoch kann mann in der Bergen ein Risikorückstand nicht ausschliessen. Mit eurer Einschreibung bekennt ihr dieses Risiko und verzichtet auf jeglichen Schadenersatz oder andere Sorte von Verantwortung seits von suisentieri.

9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Die Vertragsverbindung zwischen euch und suisentieri untersteht dem schweizerischem Recht. Zuständig ist das Amtsgericht von Locarno-Città.

10. Datenschutz
Eure persönlichen Daten werden durch suisentieri vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.